Vorgehen bei falschen Buchungen

Kommt es trotzdem zu Widersprüchen bei einer Abrechnung durch die Kreditkartengesellschaft, müssen sich die Kunden mit dieser oder mit der Bank in Verbindung setzen.

Bei den meisten Unternehmen dieser Art ist es vollkommen ausreichend, wenn man zunächst einen mündlichen Widerspruch einlegt. Ebenso können Zahlungen, die nicht durch den Inhaber getätigt wurden, unmittelbar danach storniert werden.

Dieser Vorgang wird bei den Kreditkartengesellschaften auch als Charge Back bezeichnet.
In diesem Fall bekommt der Kunde den Betrag unverzüglich zurückerstattet. In einzelnen Fällen muss jedoch eine Erklärung durch den Kunden erfolgen.