
Schadensbegrenzung betreiben
Die meisten Kreditkartengesellschaften verfügen für diese Fälle über eine spezielle Hotline, die auch rund um die Uhr und täglich besetzt ist.
Sobald man den Verlust gemeldet hat, tritt der Versicherungsschutz ein. Somit kann mit der Karte nicht mehr bezahlt werden.
Ebenso nehmen die Kreditkartengesellschaften eine Stornierung der bereits erfolgten Zahlungen vor. Der Betroffene muss in diesem Fall nur eine Mindestbeteiligung tragen.
Diese ist jedoch sehr gering, sodass sich auch der Kostenaufwand beim Verlust der eigenen Kreditkarte in Grenzen hält.
Um die Unterstützung der Kreditkartengesellschaft beim Verlust der eigenen Karte in Anspruch nehmen zu können, müssen die Inhaber jedoch auf einzelne Spielregeln achten.
Hierbei handelt es sich um die Handhabung.
Mit dem Kreditkartenvertrag verpflichtet sich der Inhaber oder auch Kunde zu einer gewissen Sorgfalt im Umgang mit der eigenen Kreditkarte.
Nur wenn diese auch erfüllt wird, muss die Kreditkartengesellschaft die notwendigen Schritte einleiten.
Die Unternehmen werden von dieser Unterstützung befreit, wenn der Verlust mutwillig oder durch eine fahrlässige Handlung herbeigeführt wurde.